Rechtsanwältin
Julia Holzmann ist Rechtsanwältin und ständige Substitutin bei Eisenberger Rechtsanwälte in Graz. Ihre fachlichen Schwerpunkte liegen im EU-Kapitalmarktrecht, bei Förderthemen – insbesondere COFAG-Förderungen und Rückforderungen – sowie im Bau- und Raumordnungsrecht mit Fokus auf Zweitwohnsitze. In ihrer Dissertation befasste sie sich unter anderem mit der Rückforderbarkeit rechtmäßig gewährter COVID-19-Förderungen.
Gesellschafter der LawSkills Academy
Georg Eisenberger gestaltet in der LawSkills Academy innovative Lehrformate, die Jurist:innen dazu inspirieren, Recht praxisnah und strategisch neu zu denken. Darüber hinaus ist er Rechtsanwalt und Partner bei Eisenberger Rechtsanwälte und einer der führenden österreichischen Spezialisten für komplexe Verfassungs- und Verwaltungsfragen. Seine Kombination aus langjähriger Anwaltspraxis und Professur für Öffentliches Recht (TU Graz, Uni Graz) steht für juristische Kreativität; zudem ist er Experte für Großprojekte.
coming soon
Online
€ 120,00
Corona-Förderungen beschäftigen die Praxis weiterhin – insbesondere dort, wo Rückforderungen und Zinsvorschreibungen im Raum stehen. Seit dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz erfolgen Rückforderungen nicht mehr im Zivilverfahren, sondern durch hoheitliche Rückerstattungsbescheide der Finanzverwaltung.
Das Online-Webinar gibt einen kompakten und praxisnahen Überblick zur aktuellen Rechtsprechung und zu den wichtigsten Entwicklungen in den laufenden Rückerstattungsverfahren. Behandelt werden insbesondere die Entscheidungen des BFG, relevante zivilrechtliche Entscheidungen des OGH, anhängige Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH, anhängige Revisionsverfahren beim VwGH sowie offene Rechtsfragen.
Im Mittelpunkt stehen jene Themen, die in der Praxis derzeit besonders relevant sind: Wann können Rückerstattungsbescheide erfolgreich bekämpft werden? Welche Rolle spielen Förderrichtlinien, FAQ, Verjährung und Vertrauensschutz? Wie können die Bescheide über die Verzinsung bekämpft werden? Welche Bedeutung haben Themen wie Bestandzinszahlungen, Mindestbetrieb, Nettoverlust, „corona-bedingter“ Umsatzausfall, B2B/B2C-Umsätze, Unternehmensverbund und Spätanträge? Welche Rechtsfragen sind bereits geklärt und welche Rechtsfragen sind noch offen?
Das Webinar richtet sich insbesondere an Verantwortliche in Unternehmen, Steuerberater, Rechtsanwälte sowie alle, die mit der Aufarbeitung von Corona-Förderungen befasst sind.
Das Webinar dauert 90 Minuten.
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